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Verbraucherzentrale NRW verklagt Meta wegen Datenschutz
© Radio MK/Manfred Uhl
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Verbraucherzentrale NRW verklagt Meta wegen Datenschutz

Meta plant alle öffentlichen Beiträge und Kommentare zum Training ihrer Künstlichen Intelligenz zu verwenden. Nutzer müssen aktiv widersprechen. Wie das geht und warum die Verbraucherzentrale Meta deswegen verklagt.

Veröffentlicht: Freitag, 16.05.2025 11:33

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Meta plant Nutzung aller öffentlichen Daten

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Mitte April hatte die Plattform Meta, zu der auch WhatsApp, Instagram und Facebook gehören, angekündigt, alle auf Facebook und Instagram veröffentlichten Beiträge für das Training ihrer Künstlichen Intelligenz zu verwenden. Das soll ab dem 27. Mai geschehen. Darunter zählen Kommentare, Beiträge und Fotos auf öffentlichen Konten. Wer sein Konto zwischenzeitlich öffentlich gestellt hat, von dem werden auch die Daten verwendet die in dieser Zeit veröffentlicht wurden. Auch jegliche Anfragen im Chatbot "Meta AI" gelten dabei als öffentlich und nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt.

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Verbraucherzentrale NRW verklagt Meta

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Die Verbraucherzentrale NRW will das stoppen. Laut Zentrale verstößt Meta gegen europäische Datenschutzregelungen und hat eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt. Im Eilverfahren bis zum 26. Mai soll die Nutzung verhindert werden, bis die Rechtslage geklärt ist. Laut Meta bestehe "berechtigtes Interesse" an der Nutzung der Daten. Das reicht der Verbraucherzentrale aber nicht aus.

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Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen

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Meta plant die Nutzung aller jemals veröffentlichter Inhalte auf Instagram und Facebook öffentlicher Konten. Das können viele Nachrichten, Fotos, Beiträge und Kommentare sein. Gegen die Nutzung müssen Nutzer aktiv widersprechen. Viele Nutzer haben auf alte Konten jedoch keinen Zugriff mehr oder die Anmeldedaten vergessen. In diesem Fall kann das Widerspruchsformular nicht ausgefüllt werden. Ein formloser Widerspruch geht dann nur per E-Mail an den jeweiligen Dienst. Die Bearbeitung kann hier aber auch erst nach dem Stichtag (26.5) erfolgen.

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Welche Daten fallen unter die Nutzung?

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Meta wird nach eigenen Angaben neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch öffentliche Beiträge ihrer Nutzer verwenden. Dabei wird zwischen Aktivitäten, die immer öffentlich sind, und Inhalten unterschieden. Inhalte gelten als nutzbar für das KI-Training, wenn ihr in den Einstellungen euer Konto auf öffentlich gestellt habt. Zu den Daten, die immer öffentlich sind gelten laut Meta:

  • Name und Benutzername
  • Profilbild
  • Aktivitäten in öffentlichen Gruppen oder auf öffentlichen Profilen
  • Kommentare, Bewertungen, Rezensionen
  • Avatare
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Vorsicht vor Meta-AI

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Nicht zu öffentlichen Daten zählen persönliche Chats auf WhatsApp mit euren Kontakten. Diese Chats sind immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Sobald ihr dort jedoch mit der Meta-AI kommuniziert, gilt dies wieder als öffentliche Kommunikation und kann durch Meta eingesehen und verwendet werden. Gebt dort also keine sensiblen und persönlichen Daten an.

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Wie könnt ihr widersprechen?

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Wenn ihr verhindern wollt, das eure Daten für das Training der Meta-KI verwendet werden, müsst ihr aktiv widersprechen. Das Formular findet ihr bei Facebook und Instagram, aber nur wenn ihr auch mit eurem Konto dort angemeldet seid. Ihr müsst beim Widerspruch keinen Grund angeben. Die Schritt für Schritt Anleitung der Verbraucherzentrale NRW findet ihr hier. /LiS

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