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Verbraucherzentrale Lüdenscheid zu Wärmepumpenförderung
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Verbraucherzentrale Lüdenscheid zu Wärmepumpenförderung

Ab heute (21.07.) ändern sich die staatlichen Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen. Die Verbraucherzentrale in Lüdenscheid rät Hausbesitzern, ihre Förderanträge jetzt genau zu prüfen.

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Neue Förderregeln für Wärmepumpen.

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Für alle, die in Lüdenscheid und Umgebung den Einbau einer neuen Wärmepumpe planen, gelten ab dem heutigen, 21. Juli, neue Regeln bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Wie die örtliche Verbraucherzentrale mitteilt, bleibt die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten bestehen. Gleichzeitig werden jedoch die förderfähigen Investitionskosten abgesenkt. Zudem sinkt der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus ab sofort von 20 auf 16 Prozent. Ab Februar 2027 soll dieser Bonus halbjährlich um weitere vier Prozentpunkte reduziert werden, bis er im August 2028 komplett entfällt. Auch der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen wird abgeschafft.

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Wärmepumpe laut Experten dennoch lohnend

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Laut Helge Pfingst, Energieberater bei der Verbraucherzentrale in Lüdenscheid, bleibt die Wärmepumpe trotzdem eine langfristig attraktive Heizlösung. Wer gerade plant, sollte vor allem die neuen Einkommensgrenzen beachten. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können je nach Gehalt nun deutlich mehr Geld vom Staat erhalten. Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro hat und ein Kind großzieht, kann künftig eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten erreichen. Für Haushalte mit einem Einkommen zwischen 40.001 und 50.000 Euro gibt es künftig zehn Prozent Bonus, mit Kind sogar 30 Prozent. Bei mindestens einem minderjährigen Kind wird das zu versteuernde Einkommen bei der Berechnung zudem einmalig um 10.000 Euro abgesenkt, wodurch viele Familien in eine bessere Förderstufe rutschen.

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Verbraucherzentrale Lüdenscheid hilft bei der Planung

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Für bereits fortgeschrittene Projekte gibt es eine Übergangsregelung. Eine bestehende Bestätigung zum Antrag bei der KfW bleibt sechs Monate gültig und kann für die neuen Bedingungen genutzt werden. Technische Projektbeschreibungen des BAFA verfallen hingegen ab dem 21. Juli ungenutzt. Wer Fragen zur eigenen Planung hat, kann sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale an der Werdohler Straße in Lüdenscheid wenden.

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