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Urteil nach A555-Unfall mit Frauen aus Lüdenscheid
© Radio MK/ Brocke
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Urteil nach A555-Unfall mit Frauen aus Lüdenscheid

Nach dem tödlichen Unfall auf der A555 mit zwei Frauen aus Lüdenscheid hat das Landgericht Köln zwei junge Männer zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden 22-Jährigen damals ein illegales Autorennen gefahren sind.

Veröffentlicht: Mittwoch, 22.04.2026 12:18

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Haftstrafen nach tödlichem Rennen auf der A555

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m Fall des tödlichen Unfalls auf der A555, bei dem zwei Frauen aus Lüdenscheid ums Leben kamen, hat das Landgericht Köln nun sein Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten wurden zu Jugendstrafen von fünf Jahren beziehungsweise viereinhalb Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts waren die beiden 22-Jährigen im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit mit mehr als 200 km/h auf der A555 unterwegs. Erlaubt waren dort 120 km/h. Laut Zeugen hatten sich der Fahrer eines Mercedes und der Fahrer eines Audi gegenseitig überholt.

 

Wir haben überhaupt keinen Zweifel daran, dass Sie damals ein Rennen gefahren sind.“ - Tilman Müller, Vorsitzender Richter
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Zwei Frauen aus Lüdenscheid sterben bei dem Unfall

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Bei dem Zusammenstoß wurde der Kleinwagen einer 49-jährigen Mutter und ihrer 23-jährigen Tochter aus Lüdenscheid getroffen. Nach den Feststellungen des Gerichts kollidierte der Audi mit dem Wagen der beiden Frauen. Das Auto explodierte, Mutter und Tochter verbrannten noch im Fahrzeug. Der Vorsitzende Richter sagte, es habe sich nicht um einen tragischen Unfall gehandelt, sondern um ein Verbrechen. Nach Gerichtsangaben hätten die Angeklagten den Tod anderer zwar nicht beabsichtigt, ihn aber in Kauf genommen.

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Angeklagte bestritten den Vorwurf eines Rennens

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Die beiden ehemaligen Nachwuchsspieler des FC Köln bestreiten nach den Aussagen des Gerichts weiterhin, ein illegales Rennen gefahren zu haben. Sie räumten zwar ein, zu schnell gefahren zu sein, bestritten aber den Vorwurf eines Autorennens. Das Gericht wertete dieses Verhalten strafverschärfend und sprach von keinem echten Geständnis. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte laut Gericht auf Freispruch beziehungsweise Bewährungsstrafen plädiert.

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