
© Märkischer Kreis
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Allerdings wird die 37jährige Drogensüchtige zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Anfang August vergangenen Jahres hatte das Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses an der Düppelstraße gebrannt. Die offenbar unter Drogen stehende Frau hatte Kerzen angezündet, war aus dem Raum gegangen und hatte, als sie das Feuer bemerkte, das Haus verlassen. Dabei soll sie zwei völlig ahnungslose Nachbarinnen ihrem Schicksal überlassen haben. Das Gericht konnte dennoch keine Tötungsabsicht feststellen, daher kam eine Verurteilung wegen versuchten Mordes nicht in Frage.
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