Ungültige Testnachweise im Umlauf

Seit kurzem gilt die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz!


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Heißt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen Coronatest für den Job. Im Märkischen Kreis sind nach Angaben der Kreisverwaltung in den vergangenen Tagen vermehrt Testbescheinigungen vorgelegt worden, die nicht den Regeln entsprechen. Es sind unter anderem Online-Zertifikate als Nachweis für einen negativen Corona-Schnelltest im Umlauf. Manche Menschen machen demnach Online-Schulungen zur Durchführung von Corona-Schnelltests und glauben, damit Schnelltests bescheinigen zu dürfen. Der Kreis sagt: Das geht nicht, denn diese Zertifikate sind für die 3G-Regelungen nicht gültig. Nachweise über einen negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest dürfen nur von ausdrücklich dafür zugelassenen Personen, Teststellen, Testzentren oder Laboren ausstellt werden.

Hier werden gültige Nachweise ausgestellt:


-> Arztpraxen

-> Anerkannte, beauftragte Teststellen (zu erkennen an der fünfstelligen Teststellen-ID) -- https://t1p.de/ujew

-> Schulen für eigene Schüler ab 16 Jahre (regelmäßige Schultestungen). Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten durch den Schulbesuch als getestet. Es ist keine zusätzliche Bescheinigung erforderlich.

-> Registrierte Beschäftigtenteststellen von Arbeitgebern: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal pro Woche einen Schnelltest anzubieten. Um die Testergebnisse auch bescheinigen zu dürfen, muss der Arbeitgeber sich aber zuvor registrieren. Außerdem müssen Mitarbeiter, die den Kollegen Testnachweise ausstellen, eine Corona-Test-Schulung absolvieren und im Besitz eines entsprechenden Schulungszertifikats sein. Unternehmen müssen sich für die Ausstellung von Testnachweisen unter diesem Link als Beschäftigtenteststelle registrieren: www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige

Eine Testung von Besuchern, Gästen, Kunden oder sonstigen Dritten (z.B. von Kirchengemeinden, Vereinen, Museen, Herbergsbetrieben, Restaurants oder Fitnessstudios) ist bei Beschäftigtentestungen nicht möglich.

Im Märkischen waren zu Hochzeiten mehr als 150 Teststellen tätig. Aufgrund der zwischenzeitlich geringen Nachfrage haben einige geschlossen oder pausieren. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen ist es zu einer erheblichen Zunahme der Nachfrage gekommen. Die geöffneten Teststellen erhöhen derzeit wieder die vorhandenen Kapazitäten und auch vorherige Anbieter planen, wieder einzusteigen. Aktuell gibt es knapp 100 Teststellen im Märkischen Kreis, die im Internet zu finden sind: https://t1p.de/ujew

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