Unfall mit E-Scooter in Meinerzhagen: Kind verletzt

Gestern Nachmittag kam es in Meinerzhagen zu einem Unfall mit einem E-Scooter. Ein 10-jähriges Kind wurde verletzt.

© Radio MK/Patrick Rickert

E-Scooter-Unfall in Meinerzhagen

Gestern Nachmittag kam es in Meinerzhagen zu einem Unfall mit einem E-Scooter. Ein 10-jähriges Kind wurde verletzt, als es zusammen mit einem anderen Mädchen unterwegs war. Plötzlich fuhr das Kind auf die Straße und stieß mit einem Autofahrer aus Meinerzhagen zusammen. Der Junge wurde leicht verletzt und in ein Klinikum nach Lüdenscheid gebracht. Am Auto entstand ein niedriger vierstelliger Schaden.

Erinnerung an Verkehrsregeln

Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang an die Verkehrsregeln für E-Scooter. Obwohl für die Nutzung kein Führerschein benötigt wird, dürfen E-Scooter erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.

Wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer

Hier sind die wichtigsten Regeln für die Nutzung von E-Scootern:

  • Alter: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Nutzung: E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden. Zu zweit fahren ist nicht erlaubt.
  • Versicherung: E-Scooter müssen versichert sein und über eine Betriebserlaubnis verfügen.
  • Fahrwege: Der Gehweg ist tabu! E-Scooter müssen Radwege nutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf der Straße fahren.
  • Sicherheit: Es gibt keine Helmpflicht. Handys sind während der Fahrt verboten. Auch Alkohol oder Drogen sind nicht erlaubt.

Diese Regeln sind wichtig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Fahrt sicher und verantwortungsbewusst!


(LiS)

Weitere Meldungen