Ugur Ünal: Stadt Iserlohn akzeptiert Urteil des Landes-Arbeitsgerichts
Veröffentlicht: Montag, 11.04.2022 17:16
In der Abfindungsaffäre akzeptiert die Stadt Iserlohn das Urteil des Landes-Arbeitsgerichts Hamm zum Fall des ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiters. Ugur Ünal muss demnach seine Abfindung in Höhe von rund 250.000 Euro nicht an die Stadt zurückzahlen.
So hatte in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht entschieden und damit die anderslautende Entscheidung des Iserlohner Arbeitsgerichts aufgehoben. Die Stadt hofft nun, dass bei einer großen Baustelle in der Affäre - der arbeitsrechtlichen - jetzt Rechtsfrieden einkehrt. Nach sorgfältiger Abwägung hat die Stadt entschieden, dass die Risiken einer Revision beim Bundesarbeitsgericht, vor allem die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen zu groß sind. Deswegen wird das LAG-Urteil nicht angefochten. Die Stadt weißt noch einmal darauf hin, dass es sich nur um die arbeitsrechtliche Bewertung des Falls handelt. Der Strafprozess vor dem Hagener Landgericht steht noch aus.