
Ugur Ünal: Stadt Iserlohn akzeptiert Urteil des Landes-Arbeitsgerichts
In der Abfindungsaffäre akzeptiert die Stadt Iserlohn das Urteil des Landes-Arbeitsgerichts Hamm zum Fall des ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiters. Ugur Ünal muss demnach seine Abfindung in Höhe von rund 250.000 Euro nicht an die Stadt zurückzahlen.
Veröffentlicht: Montag, 11.04.2022 15:16
So hatte in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht entschieden und damit die anderslautende Entscheidung des Iserlohner Arbeitsgerichts aufgehoben. Die Stadt hofft nun, dass bei einer großen Baustelle in der Affäre - der arbeitsrechtlichen - jetzt Rechtsfrieden einkehrt. Nach sorgfältiger Abwägung hat die Stadt entschieden, dass die Risiken einer Revision beim Bundesarbeitsgericht, vor allem die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen zu groß sind. Deswegen wird das LAG-Urteil nicht angefochten. Die Stadt weißt noch einmal darauf hin, dass es sich nur um die arbeitsrechtliche Bewertung des Falls handelt. Der Strafprozess vor dem Hagener Landgericht steht noch aus.