
Wasserentnahme im Märkischen Kreis ab 9. Juli untersagt
Die Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde tritt am Donnerstag, 9. Juli 2026, in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2026. Verboten ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Gräben, Flüssen und Seen im Kreisgebiet mit fahrbaren Behältern sowie Pump- und Saugvorrichtungen.
Trockenheit belastet Gewässer im Kreisgebiet
Nach Angaben des Märkischen Kreises sinken die Wasserstände deutlich. Die Feuchtigkeit sei durch die Regenschauer der vergangenen Tage und Wochen nicht bis in die unteren Bodenschichten vorgedrungen. Der Kreis erklärt, dass sich die Grundwasserbestände weiterhin nicht ausreichend erholt hätten. Bei vielen oberirdischen Gewässern liege der Wasserabfluss bereits teils deutlich unter dem mittleren Niedrigwasser. Einzelne Gewässer drohten deshalb trockenzufallen.
Ausnahmen und mögliche Bußgelder im MK
Ausgenommen von dem Verbot sind das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh an eigens dafür eingerichteten Viehtränken. Der Kreis weist außerdem darauf hin, dass auch bei erlaubten Nutzungen ein sparsamer Umgang mit Wasser geboten sei. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.