Tabak-Werbeverbot beachten

Rauchen ist ungesund - und deshalb darf für Tabak immer weniger geworben werden:

Ab sofort (1.Januar) ist es so zum Beispiel verboten, außerhalb von Fachgeschäften Gratisproben von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak zu verteilen. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) verweist darauf, dass zum Beispiel Gratisproben auf Festivals oder Konzerten nicht mehr erlaubt sind. Außerdem werden E-Zigaretten nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt. Das Tabakwerbeverbot soll dann in einem Jahr ausgeweitet werden: Dann ist es auch verboten, Außenwerbung für herkömmliche Tabakprodukte zu machen.

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