
© Fachhochschule Südwestfalen
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Das gilt in NRW für alle aktuell eingeschriebenen Studentinnen und Studenten. Wegen der Corona-Pandemie hat die NRW-Landesregierung diese Verlängerung beschlossen. Damit sollen pandemiebedingte Nachteile etwa durch den Wegfall von Präsenzunterricht abgemildert werden, so das NRW-Wissenschaftsministerium. Mit dieser Entscheidung wird auch die Grundlage für einen verlängerten Bafög-Bezug geschaffen.
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