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So passiert im Sommer vergangenen Jahres in Landemert. Der gleichaltrige Fahrer hat jetzt einen Strafbefehl von 800 Euro erhalten und ihm wird der Führerschein entzogen. Der zunächst im Raum stehende Vorwurf der fahrlässiger Tötung hat sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft am Hagener Landgericht nicht bestätigt. Das Todesopfer war gemeinsam mit fünf anderen Männern im Auto unterwegs, alle waren angetrunken. Beim Verhalten des Unfallopfers handelt es sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft um eine "eigenverantwortliche Selbstgefährdung". Das bedeutet, dass sich das Opfer selbst einer Gefahr ausgesetzt hat und nicht mehr oder weniger schuldig an dem Unfall ist, als der Fahrer.
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