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Stiftungsgelder veruntreut: Urteil nach Betrug in Hemer
© Wilk / Radio MK
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Stiftungsgelder veruntreut: Urteil nach Betrug in Hemer

Das Landgericht Hagen hat am Montagnachmittag (15.06.) vier Angeklagte im Fall eines mutmaßlichen Millionenbetrugs in Hemer verurteilt. Der Hauptangeklagte muss wegen Untreue für fünfeinhalb Jahre in Haft – die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Veröffentlicht: Montag, 15.06.2026 15:40

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Hauptangeklagter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

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Das Landgericht Hagen hat am Montag (15.06.) im Fall eines mutmaßlichen Millionenbetrugs in Hemer sein Urteil gesprochen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Stiftungsgelder in großem Umfang veruntreut zu haben – unter anderem über fingierte Rechnungen. Den Hauptangeklagten verurteilte das Gericht wegen Untreue in 90 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die Ehefrau des Hauptangeklagten wurde wegen Untreue in 27 Fällen sowie Beihilfe in 61 weiteren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 774.700,25 Euro von ihrem Konto an. Das Geld soll nach Ansicht des Gerichts aus der veruntreuten Stiftungskasse auf dem Konto der Frau gelandet sein.

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Zwei weitere Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen

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Ein dritter Angeklagter erhielt wegen Untreue und Beihilfe in mehreren Fällen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von 11.900 Euro an. Ein vierter Angeklagter wurde wegen Beihilfe in 59 Fällen ebenfalls zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sämtliche Urteile sind nach dem Verhandlungstag noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gelten für alle Beteiligten die Grundsätze der Unschuldsvermutung.

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