
© Hendrik Klein/Märkischer Kreis
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Das hat sie bereits im April wegen der Corona-Pandemie nicht getan und will damit zusammen mit dem Land die Eltern finanziell entlasten. Wer diese Beiträge per Einzugsermächtigung bezahlt, muss nicht aktiv werden. Wer aber einen Dauerauftrag bei seiner Bank hat muss diesen Dauerauftrag für Mai stoppen, damit kein Geld abgebucht wird. Betroffen sind Beiträge für Kindertagesstätten, die offene Ganztagsbetreuung an den Grundschulen, die Kindertagespflege und außerschulische Betreuungsangebote.
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