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Ende der Maskenpflicht - auch im MK-Einzelhandel?
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Die Stadt Lüdenscheid will im Rathaus und allen anderen städtischen Gebäuden aber weiter an der 3G-Regel und Maskenpflicht festhalten - zumindest bis zur Landtagswahl am 15. Mai. Damit will die Stadt ihre Mitarbeiter schützen, die sich um die Organisation der Wahl kümmern.
Das heißt, dass alle Besucher des Rathauses - zum Beispiel auch Gäste bei Trauungen - einen 3G-Nachweis vorlegen und Maske tragen müssen.
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Schulen und Kitas in Lüdenscheid nicht betroffen
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Das Lehr- und Kitapersonal sowie Kinder und Jugendliche an Kitas und Schulen sind von der Regelung nicht betroffen. Außerdem gilt für das Lüdenscheider Kulturhaus die maximale Besucherzahl von 450 Personen im großen Saal. Und auch für die Tagungssäle ist die Personenanzahl noch reduziert.
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