Stadt Iserlohn: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Abfindung von Ünal
Veröffentlicht: Dienstag, 15.02.2022 17:59
In der Iserlohner Abfindungsaffäre hat die Stadt Iserlohn einen herben Rückschlag hinnehmen müssen. Die Stadt ist mit ihrer Forderung nach Rückzahlung der Abfindung an einen ehemaligen Verwaltungsangestellten gescheitert.

Das Landesarbeitsgericht in Hamm urteilte, dass die Stadt keinen Anspruch auf die Rückzahlung der rund 265.000 Euro habe. Damit änderte das Gericht im Berufungsverfahren das Urteil des Iserlohner Arbeitsgerichts vom vergangenen April - das war damals zu Lasten des ehemaligen Stadtangestellten ausgefallen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Angestellte war Anfang 2019 aus dem Dienst bei der Stadt ausgeschieden und hatte den angebotenen Aufhebungsvertrag angenommen. Die Stadt Iserlohn zahlte ihm eine Viertelmillion Abfindung - obwohl nach Ansicht der Staatsanwaltschaft höchstens 20.000 Euro angemessen gewesen wären. Über die Abfindungsaffäre stolperte damals der ehemalige Bürgermeister Ahrens - er war wegen der Vorwürfe vorzeitig in den Ruhestand gegangen.