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Der 30-jährige Iserlohner ist auch bereits vernommen worden - jetzt ermittelt die Hagener Staatsanwaltschaft gegen den Mann. Sie muss prüfen, ob der Iserlohner mit dem Fotografieren der Opfer und das Hochladen des Bildes ins Internet eine Straftat begangen hat. In Frage kommt unter anderem das Kunsturhebergesetz, weil das Recht am Bild erst 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten endet. Im August hatte ein 43 Jahre alter Mann seine Ehefrau und ihren neuen Lebenspartner am Bahnhof in Iserlohn erstochen. Die Bundesregierung hat heute einen Gesetz beschlossen, durch das Bilder von Unfalltoten mit Gefängnis bestraft werden können.
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