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Sonderregeln für Gartenmärkte und Buchhandlungen gekippt
© Pixabay / Symbolbild
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Sonderregeln für Gartenmärkte und Buchhandlungen gekippt

Das ist nach hinten losgegangen!

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 13:50

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Das Oberverwaltungsgericht in NRW hatte nach einer Klage entschieden: Alle Einzelhändler müssen gleich behandelt werden. Bisher brauchten Buchhändler und Gartenmärkte aber keine Termine zu vereinbaren - und keine Quadratmetergrenzen zu beachten. Nun müssen aus Gleichheitsgründen ALLE Einzelhändler die Vorgaben einhalten, sagt Karina Brühmann vom Handelsverband NRW Südwestfalen:

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Karina Brühmann, Einzelhandelsverband NRW/Südwestfalen"Nicht das, was wir erhofft hatten...!"
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Jetzt gilt bis auf weiteres für alle Einzelhandelsgeschäfte in NRW: Auf 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde erlaubt und der muss einen Termin haben. Damit hat das Oberverwaltungsgericht die Vorteile für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte widerrufen. Alles Weitere soll nach dem heutigen Corona-Gipfel entschieden werden.

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