
© Pixabay / Symbolbild
© Pixabay / Symbolbild
Anzeige
Eigentlich sollte die ursprüngliche Frist jetzt auslaufen, wurde aber nun bis Ende August verlängert. Insgesamt stellt das Land im Fall von coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Grund für die Fristverlängerung ist die Tatsache, dass viele Vereinsfunktionäre erst in den Sommermonaten mit finanziellen Problemen rechnen. Dann fehlen Einnehmen, zum Beispiel aus ausgefallenen Vereins- und Sommerfesten.
Anzeige