SIHK: Unternhemen können Flut-Aufbauhilfen weiterhin beantragen

Auch ein Jahr nach der Flut können laut SIHK geschädigte Betriebe weiterhin Aufbauhilfe beantragen. Betriebe können Entschädigungen für Umsatzausfälle und Schäden am Eigentum erhalten.

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Die Aufbauhilfe NRW bewilligt dabei bis zu 80 Prozent Ersatz für den entstandenen Schaden. Besonders wichtig: Anträge können noch bis Juni 2023 gestellt werden. Die Aufbauhilfe müssen die Unternehmen nicht zurückzahlen. Immer noch gibt es Unternehmen, die nichts von dieser Aufbauhilfe gehört haben und die Unterstützung brauchen können. Für alle Interessierten gibt es die Krisen-Hotline, bei der sie sich beraten lassen können.

Telefonnummern und Förderungen

Hotline der SIHK: 02331 390 333

Email: krisenhotline@hagen.ihk.de

Förderfähig sind:

  • Sachschäden an Vermögenswerten: Betriebsgelände, Gebäude, Ausrüstung, Maschinen, Lagerbestände
  • Einkommenseinbußen wegen teilweiser oder vollständiger Unterbrechung der Tätigkeit: bis höchstens 6 Monate nach Ereigniss.

Anträge bis 30. Juni 2023

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