SIHK: Kurzarbeit-Regeln im MK verlängert

Die Überbrückungshilfe III Plus und die Regelungen zur Kurzarbeit für Unternehmen werden verlängert.


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Darauf weist die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) hin. Drei Monate länger, bis zum 31. März 2022 können betroffene Handelsbetriebe nicht verkäufliche Saisonware berücksichtigen. Bund und Länder werden noch weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln.Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer begrüßt die Verlängerung, weil sie mehr Planungssicherheit für Unternehmen bietet.Die SIHK informiert auf ihrer Homepage tagesaktuell über finanzielle Hilfen und und aktuelle Bestimmungen und steht mit ihrer Krisenhotline (02331 - 390-333) für Fragen zur Verfügung.

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