SIHK froh über Lockerungen

Die SIHK begrüßt die weitgehende Aufhebung der Quarantänepflicht für Einreisende aus der EU durch das Land Nordrhein-Westfalen.

© Klaus Bärwinkel

Dies ist eine gute Nachricht für unsere Unternehmen, sagt die Kammer, da nun Mitarbeiter und Monteure problemlos die Grenzen wieder überschreiten können, ohne eine anschließende 14-tägige Quarantäne fürchten zu müssen. Für die Ein- und Ausreise sind aber weiterhin triftige Gründe notwendig, damit auch die jeweiligen Dokumente und Bescheinigungen für grenzübergreifende Tätigkeiten und Arbeitsverhältnisse. Bis zum 5. Juni gilt die 14-tägige Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus der EU sowie Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht, sofern sie sich innerhalb von drei Tagen vor der Einreise nicht außerhalb dieser Staaten aufgehalten haben.

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