Sexualstraftäter aus Hemer muss in Psychiatrie bleiben

Auch die Revision hat nichts verändert:

© Märkischer Kreis

Ein bereits verurteilter Sexualstraftäter aus Hemer muss in der Psychiatrie bleiben - außerdem bleibt seine Haftstrafe von fünf Jahren bestehen. Der Fall musste jetzt wegen früherer Formfehler vor dem Hagener Landgericht neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hatte das so entschieden. Der heute 48-Jährige hatte 2018 zwei ältere Frauen sexuell attackiert. Einmal in der Hemeraner Paracelsus-Klinik - in einem weiteren Fall im Seniorenzentrum Hemer.

Weitere Meldungen