
© Pixabay / Symbolbild
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Das betrifft die weiterführenden Schulen, die Grundschulen und die Förderschulen. Ausgenommen sind die Abschlussklassen. Eltern von Kita-Kindern wird freigestellt, ob sie ihre Kinder zur Betreuung bringen. Außerdem hat der Kreis beschlossen, dass für Friseurtermine ab Samstag (27.3.) ein negativer Schnelltest vorgelegt oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden. Diese Regelungen betrifft auch die körpernahen Dienstleistungen.
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