Schulanmeldungen in Iserlohn und Menden

Für viele Kinder bei uns im Märkischen Kreis hat der "Ernst des Lebens" mit Beginn des neuen Schuljahres bereits begonnen. Anderen steht dieser wichtige Schritt noch bevor.

Deshalb erhalten in den kommenden Tagen die Eltern, deren Kinder im nächsten Schuljahr eingeschult werden, Post von den Städten und Gemeinden. Schulpflichtig werden im August nächsten Jahres alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden. Sie müssen in einer Grundschule angemeldet werden. Darauf weisen unter anderem die Städte Iserlohn und Menden hin. Grundsätzlich können die Eltern ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Schule der gewünschten Schulart, soweit die Aufnahmekapazität dies zulässt, heißt es dazu aus Menden. Die Eltern, deren Kinder im nächsten Sommer eingeschult werden, sollten in den kommenden Tagen Post bekommen. In Iserlohn müssen die Kinder bis spätestens zum 8. Oktober angemeldet werden - das kann auch online passieren.

Weitere Informationen

Iserlohn:

Über das Serviceportal der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de kann die Anmeldung online erfolgen. Alternativ kann der ausgefüllte Anmeldebogen an die Schulverwaltung übersandt (Stadt Iserlohn, Schulverwaltung, Postfach 2462, 58634 Iserlohn) oder in den Bürgerservice-Stellen in Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, und in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, sowie in den Schulen abgegeben werden. Für Rückfragen der Eltern zur Anmeldung oder zum Beispiel zur nächstgelegenen Schule steht das Team der Schulverwaltung telefonisch unter den Durchwahlen 02371 / 217-1853, -1852, -1857 oder -1850 sowie nach vorheriger Terminvereinbarung in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Die Schulverwaltung befindet sich im ehemaligen Schulgebäude Wiesengrund, Im Wiesengrund 35. Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an der katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten die Iserlohner Grundschulen den Eltern an, sich vor Ort in der jeweiligen Schule über deren pädagogische Arbeit zu informieren (bitte mit der jeweiligen Grundschule Kontakt aufnehmen). Die Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung anmeldet haben, werden nach den Herbstferien von der gewünschten Grundschule eingeladen, ihr Kind dort persönlich vorzustellen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in die gewünschte Schule.

Menden:

Hier gibt es weitere Infos zu den städtischen Schulen sowie zu Betreuungsangeboten. Alternativ stellen die Grundschulen auf ihren Internetseiten eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung. Die Schulanmeldung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Da jedes Kind nur an einer Grundschule angemeldet werden kann, liegen den Briefen an die Eltern gelbe Anmeldescheine für die Anmeldung an der Schule bei. Dieser gelbe Anmeldeschein muss bei der Anmeldung in der Schule abgegeben werden. Ohne diesen Anmeldeschein kann die Anmeldung nicht entgegengenommen werden. Außerdem bekommen die Eltern ein Schülerstammblatt zugeschickt. Dieses bitte ausgefüllt ebenfalls zur Anmeldung mitbringen (bitte auch die Rückseite beachten!). Weiterhin wird darum gebeten, dass das Kind die Eltern zur Anmeldung in die Schule begleitet, da ein Schuleingangsgespräch geführt wird. Die Vorlage des Impfausweises und der Geburtsurkunde des Kindes ist bei der Anmeldung erforderlich. Für den Anmeldetermin in der Schule gilt die 3G-Regel. Hierfür ist ein negativer Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden) einer anerkannten Teststelle, ein gültiger Impf- oder Immunisierungsnachweis vorzulegen. In allen Schulgebäuden besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Haltet die erforderlichen Mindestabstände ein!

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