Anzeige
Schülerprotest gegen Wehrdienst auch in Lüdenscheid
© Radio MK, Merle Arnold
Teilen:

Schülerprotest gegen Wehrdienst auch in Lüdenscheid

Schüler demonstrieren heute in Lüdenscheid gegen das neue Wehrdienstgesetz. Auf dem Sternplatz beginnt um 14 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Wehrpflicht? Wehr dich".

Veröffentlicht: Donnerstag, 05.03.2026 07:15

Anzeige

Kundgebung auf dem Lüdenscheider Sternplatz

Anzeige

Schüler und Schülerinnen demonstrieren heute auf dem Lüdenscheider Sternplatz gegen das neue Wehrdienstgesetz. Die Kundgebung startet um 14 Uhr unter dem Motto „Wehrpflicht? Wehr dich". Die Initiative „Schulstreik gegen Wehrpflicht" hat zu dem Protest aufgerufen. Mehrere Gewerkschaften, Organisationen und Parteien haben sich angeschlossen. Wie viele Schüler sich in Lüdenscheid beteiligen, ist noch unklar.

Anzeige

Neues Wehrdienstgesetz bleibt umstritten

Anzeige

Seit Jahresbeginn müssen in Deutschland alle männlichen 18-Jährigen einen Fragebogen zum Wehrdienst ausfüllen. Betroffen sind alle, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind. Viele Schüler und Studierende kritisieren diese Regelung. Sie befürchten eine Rückkehr der allgemeinen Wehrpflicht. Erste Demonstrationen gegen das neue Wehrdienstgesetz hat es bundesweit bereits Ende 2025 gegeben. Der heutige Aktionstag ist der zweite bundesweite Schulstreik gegen den neuen Wehrdienst.

Anzeige

Demos in NRW - Lüdenscheid ist Teil des Protests

Anzeige

In mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen gehen Schüler heute auf die Straße. In Essen, Dortmund und Bielefeld erwarten die Veranstalter jeweils 500 bis 700 Teilnehmer. In Bochum und Bonn haben die Organisatoren sogar bis zu 1.000 junge Menschen bei der Polizei angemeldet. Die Demonstrationen in den Großstädten finden am Vormittag statt. In Lüdenscheid beginnt der Protest am Nachmittag.

Anzeige

NRW-Schulministerium warnt Schüler in Lüdenscheid vor Konsequenzen

Anzeige

Das NRW-Schulministerium warnt Schüler vor möglichen Konsequenzen. Schüler haben zwar ein Recht zu streiken. Das Schulgesetz schränkt dieses Recht jedoch ein. Schüler sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Ausnahmen gibt es nur bei einer offiziellen Beurlaubung oder wenn der Unterricht verschoben wurde. Wer ohne Genehmigung fehlt, verletzt die Schulpflicht.

Anzeige
Anzeige
Anzeige