Anzeige
Schüler-BAföG rechtzeitig beantragen
© Märkischer Kreis/Raffi Derian
Teilen:

Schüler-BAföG rechtzeitig beantragen

Der Märkische Kreis rät angehenden Schülerinnen und Schülern, Anträge für das BAföG frühzeitig zu stellen. Die Förderung wird erst ab dem Eingangsmonat gezahlt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 30.07.2026 06:18

Anzeige

Märkischer Kreis rät zur frühen Antragstellung

Anzeige

Wer mit einer schulischen Ausbildung startet, sollte zügig BAföG beantragen. Laut dem Märkischen Kreis erfolgt die finanzielle Unterstützung erst ab dem Monat, in dem die Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung vorliegen. Das Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, das Geld muss nach der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.

Anzeige

Zahlung erfolgt erst ab Eingangsmonat des Antrags

Anzeige

Gefördert werden vor allem schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Wer hingegen auf dem Weg zu einem höheren Schulabschluss wie dem Fachabitur oder der Allgemeinen Hochschulreife ist, kann laut Behörde nur unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Eine zentrale Bedingung dafür ist oft, dass die Schülerinnen und Schüler nicht mehr im Haushalt der Eltern leben. Die Höhe der Förderung hängt grundsätzlich vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen der Eltern ab.

Anzeige

Schüler-Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden

Anzeige

Fragen und Anträge können per E-Mail direkt an das BAföG-Amt des Märkischen Kreises gerichtet werden. Die Kreisverwaltung und das Bundesministerium für Bildung und Forschung bieten zudem auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen, Formulare und Links zur Online-Beantragung an.

Anzeige

BAföG für schulische Ausbildungen und höhere Abschlüsse

Anzeige

Zu den förderfähigen Ausbildungsgängen, die oft über das Kreis-Amt abgewickelt werden, gehören unter anderem die Berufsbilder Sozialassistent, Kinderpfleger, Erzieher und Physiotherapeut. Wer hingegen das sogenannte Aufstiegs-BAföG für Fachschulen wie die Heilerziehungspflege nutzen möchte, muss sich laut Kreis an die Bezirksregierung Köln wenden.

Anzeige
Anzeige
Anzeige