
Märkischer Kreis rät zur frühen Antragstellung
Wer mit einer schulischen Ausbildung startet, sollte zügig BAföG beantragen. Laut dem Märkischen Kreis erfolgt die finanzielle Unterstützung erst ab dem Monat, in dem die Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung vorliegen. Das Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, das Geld muss nach der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.
Zahlung erfolgt erst ab Eingangsmonat des Antrags
Gefördert werden vor allem schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Wer hingegen auf dem Weg zu einem höheren Schulabschluss wie dem Fachabitur oder der Allgemeinen Hochschulreife ist, kann laut Behörde nur unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Eine zentrale Bedingung dafür ist oft, dass die Schülerinnen und Schüler nicht mehr im Haushalt der Eltern leben. Die Höhe der Förderung hängt grundsätzlich vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen der Eltern ab.
Schüler-Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden
Fragen und Anträge können per E-Mail direkt an das BAföG-Amt des Märkischen Kreises gerichtet werden. Die Kreisverwaltung und das Bundesministerium für Bildung und Forschung bieten zudem auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen, Formulare und Links zur Online-Beantragung an.
BAföG für schulische Ausbildungen und höhere Abschlüsse
Zu den förderfähigen Ausbildungsgängen, die oft über das Kreis-Amt abgewickelt werden, gehören unter anderem die Berufsbilder Sozialassistent, Kinderpfleger, Erzieher und Physiotherapeut. Wer hingegen das sogenannte Aufstiegs-BAföG für Fachschulen wie die Heilerziehungspflege nutzen möchte, muss sich laut Kreis an die Bezirksregierung Köln wenden.