Schonfrist für Umtausch von Führerscheinen im MK
Veröffentlicht: Dienstag, 01.02.2022 12:51
Ein halbes Jahr Schonfrist beim Führerschein-Umtausch: Das gilt jetzt für alle Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 auch bei uns im Märkischen Kreis. Die hätte ihre alten grauen und rosa Führerscheine eigentlich bis zum 19. Januar umtauschen müssen.
Es haben schon viele getauscht, wer allerdings aus diesem Personenkreis der ersten Stufe noch nicht umgetauscht hat, dessen Führerscheindokument ist nicht mehr gültig. Die Fahrerlaubnisklassen bestehen weiter und es darf auch weiter gefahren werden. Obwohl ein ungültiges Dokument eine Ordnungswidrigkeit ist, hat das NRW-Innenministerium die sechsmonatige Schonfrist gewährt. Der Kreis bittet allerdings alle Betroffenen jetzt möglichst schnell zu umzutauschen, weil schon die zweite Stufe läuft.