
© pixabay/Symbolbild
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Er wollte Wildschweine füttern, als er die zwei entdeckte. Er rief die Polizei. Der 21-jährige Schütze aus Hagen hatte keinen Waffenschein, hätte das Luftgewehr also außerhalb von besonderen Schießstätten weder führen noch nutzen dürfen. Die Polizei stellte das Luftgewehr samt Munition sicher. Sein Begleiter bestritt, geschossen zu haben. Bei der Durchsuchung seines Pkws entdeckten die Polizeibeamten jedoch ein Butterfly-Messer, einen Faustdolch und einen Teleskopschlagstock. Auch diese Waffen dürfen nicht mitgeführt werden und wurden sichergestellt. Die Polizei schrieb eine Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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