
© CDU NRW
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Deswegen macht NRW bei der neuen schärferen Corona-Schutzverordnung ab Montag (11.01.) Ausnahmen. Auch bei uns im Märkischen Kreis dürfen bei Treffen von zwei Haushalten im öffentlichen Raum auch Kinder dabei sein. Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Thorsten Schick aus Iserlohn erklärt, warum:
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Außerdem gilt bei uns die 15-Kilometer-Regel für Hotspots nicht zwingend. Wenn Kreise und kreisfreie Städte in der Inzidenz über 200 liegen, dann können sie - in Abstimmung mit der Landesregierung - selbst passgenau entscheiden, oder sie den Bewegungsradius einschränken oder nicht.
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