Anzeige
Schick rechtfertigt Corona-Ausnahmeregeln
© CDU NRW
Teilen:

Schick rechtfertigt Corona-Ausnahmeregeln

Die Menschen sollen nicht vereinsamen:

Veröffentlicht: Freitag, 08.01.2021 14:52

Anzeige

Deswegen macht NRW bei der neuen schärferen Corona-Schutzverordnung ab Montag (11.01.) Ausnahmen. Auch bei uns im Märkischen Kreis dürfen bei Treffen von zwei Haushalten im öffentlichen Raum auch Kinder dabei sein. Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Thorsten Schick aus Iserlohn erklärt, warum:

Anzeige
Thorsten Schick, CDU-Landtagsabgeordneter aus Iserlohn"Gerade wichtig für Alleinerziehende!"
Anzeige

Außerdem gilt bei uns die 15-Kilometer-Regel für Hotspots nicht zwingend. Wenn Kreise und kreisfreie Städte in der Inzidenz über 200 liegen, dann können sie - in Abstimmung mit der Landesregierung - selbst passgenau entscheiden, oder sie den Bewegungsradius einschränken oder nicht.

Anzeige
Anzeige
Anzeige