Schärfere Coronaregeln für Karneval
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.11.2021 17:33
Die Regeln für Coronatests sind strenger geworden: Sowohl ein Schnell- als auch ein PCR-Test haben eine kürzere Gültigkeit als bisher.

Wer in Lüdenscheid an Karnevalsfeiern oder „vergleichbaren Veranstaltungen Singen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen“ teilnehmen möchte, für den gilt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, erhält nur mit einem maximal sechs Stunden alten negativen Schnelltest-Ergebnis Zutritt. Alternativ kann ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Die Testergebnisse müssen von offiziellen Teststellen stammen und schriftlich oder elektronisch bescheinigt sein.