
© NGG Südwestfalen
© NGG Südwestfalen
Anzeige
Hintergrund sind die steigenden Corona-Fallzahlen. Die Einhaltung der 3G-Regel stellt nach Ansicht des Mendener Bürgermeisters einen wichtigen Teil des Gesundheitsschutzes für alle dar. Nach der Coronaschutzverordnung dürfen gastronomische Betriebe in Innenräumen nur von immunisierten und getesteten Menschen besucht werden. Betreibern droht bei Verstößen ein empfindliches Bußgeld.
Anzeige