Schäden bei Steuererklärung angeben

Nach der Hochwasserkatastrophe sind vielen Menschen im Märkischen Kreis enorme Schäden entstanden.

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Die sind meist durch Versicherungen abgedeckt - wenn nicht, können außergewöhnliche Belastungen auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzungen unter anderem: Es darf kein eigenes Verschulden vorliegen und die Schäden müssen durch ein unabwendbares und überraschendes Ereignis - wie z.B. den Starkregen - entstanden sein. Nach Angaben des Steuerzahlerbundes sind in gewissem Umfang auch Kosten für Wiederbeschaffung, Reparatur, Entsorgung, Gutachten und Darlehenszinsen in der Steuererklärung anzusetzen. Als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ können z.B. teilweise Kosten für Handwerker geltend gemacht werden. Die Finanzämter in NRW sollen Steuern stunden und Vorauszahlungen absetzen, um die Situation zu erleichtern.

Weitere Infos unter: https://www.steuerzahler.de/nrw/ und unter: https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_Nordrhein-Westfalen/Presseinformationen/35_2021_Unwetter_Anlage_Katastrophenerlass.pdf

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