Rückkehr zu Meisterpflicht

Fliesen- und Parkettleger, Raumausstatter oder Orgelbauer - für mehr Qualität soll in Berufen wie diesen in Zukunft wieder die Meisterpflicht gelten.


© Kreishandwerkerschaft

Union und SPD haben sich darauf geeinigt, die Meisterpflicht ab dem kommenden Jahr wieder einzuführen. Dirk Jedan, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, freut sich darüber: 




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Aktuell stehen 12 Berufe auf der Liste, bei denen es wieder einen Meister geben soll. 2004 waren insgesamt allerdings 50 Meisterberufe weggefallen - mit dem Ziel, die Quote der Selbständigen nach oben zu drücken. Bestehende Betriebe, die aktuell ohne Meister arbeiten, dürfen ihr Handwerk weiterhin ausüben - sie bekommen Bestandsschutz.

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