Revision im Abfindungsprozess

Im Streit um eine Abfindungssumme von rund 250.000 Euro hat ein ehemaliger Angestellter der Stadt Iserlohn Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hagen eingelegt. Der Mann war wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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Er habe inzwischen Rechtsmittel eingelegt, die Revision liege vor, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Hagen. Der Streit über die Abfindungssumme für den Mitarbeiter hatte in Iserlohn zu einem politischen Skandal geführt, in dessen Verlauf der damalige Bürgermeister sein Amt verlor. Er hatte die Summe letztendlich genehmigt, war aber zum Zeitpunkt des Prozesses nicht mehr prozessfähig. Durch die Revision ist das Urteil des Landgerichts ersteinmal nicht rechtskräftig.

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