BGH-Urteil im Raserprozess von Balve-Beckum

Das Urteil bleibt im Prinzip so wie es ist - muss in Teilen aber angepasst werden.

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Verhandelt wurde heute nochmal vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Es geht um den Prozess eines illegalen Autorennens zwischen Sundern-Hövel und Balve Beckum. Vor drei Jahren kam dabei eine Frau ums Leben - vier weitere Menschen wurden verletzt. Das Landgericht in Arnsberg hatte damals geurteilt, dass sich der Angeklagte aus Hemer ein Rennen mit einem Mann aus Soest geliefert hat. Einer war im Porsche, der andere in einem Audi unterwegs. Bei einem Überholmanöver soll es dann zu dem folgenschweren Unfall gekommen sein. 3 Jahre und 9 Monate hieß es dann für den Hemeraner und 9 Monate auf Bewährung für den Soester. Beide wollten aber, dass der Bundesgerichtshof die Urteile überprüft. Dieser hat die Revisionanträge der Beiden jetzt abgelehnt.

Allerdings hat der BGH einen Teil der Revision der Staatsanwaltschaft zugelassen und den Schuldspruch eines der Angeklagten um den Vorwurf der fahrlässingen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen ergänzt und den Strafausspruch aufgehoben. Das bedeutet, dass das Strafmaß gegen diesen Angeklagten neu vom Landgericht Arnsberg festgesetzt werden muss - was allerdings nichts an der Feststellung der Schuld des Angeklagten vor dem Landgericht ändert. Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.

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