Rechte im Pflegenotfall

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird:


© Märkischer Kreis

Bei einer neuen Pflegesituation - beispielsweise nach einem Schlaganfall – haben Angehörige das Recht, kurzzeitig der Arbeit fern zu bleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Darauf weist die Pflegeberatung des Märkischen Kreises hin. So kann ein Beschäftigter bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben. Falls der Arbeitgeber in diesem Fall Lohn oder Gehalt nicht fort zahlt, kann beispielsweise Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragt werden. Infos rund um die Pflege ältere Menschen und die Entlastung von pflegenden Angehörigen gibt es bei der Pflegeberatung des Märkischen Kreises.

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