Reaktionen aus dem MK auf neue Grundschultest-Regelung
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.01.2022 15:37
Viele Grundschüler, ihre Eltern und auch Lehrer sind damit nicht glücklich:

Ab sofort entfällt bei einem positiven "Lolli"-PCR-Klassentest der zweite, individuelle PCR-Test für die Kinder. Stattdessen sollen die Kinder dann am nächsten Tag in der Schule mit einem Antigen-Schnelltest auf Corona getestet werden. Hintergrund: PCR-Tests und Laborkapazitäten sind Mangelware. Peter Clemens von der städtischen Grundschule Auf der Wahr in Meinerzhagen sieht in der neuen Regelung einen enormen Mehraufwand:
Der hohe Aufwand bestimmt jetzt nicht unwesentlich den Schulalltag, so Clemens weiter. Und er kritisiert, dass auch die Sicherheit für Kinder und Lehrkräfte sinkt. Der erhöhte Informationsbedarf der Eltern wird an der Meinerzhagener Grundschule mittels einer eigenen Info-App bedient.
Neue Lolli-Testregeln für Grundschulen
+ Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
+ Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
+ Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
+ Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
+ Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
+ Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
+ Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.
Bei Bürgeranfragen: 0211 5867-40.