Privatfeuerwerk in Lüdenscheid

Das ist ja mal eine tolle Ausnahme!

Normalerweise sind ja Feuerwerkskörper an 364 Tagen im Jahr für uns Privatleute tabu. Nur an Silvester dürfen wir´s krachen lassen. Doch in Lüdenscheid hat das Ordnungsamt jetzt eine Ausnahmegenehmigung erteilt! Und zwar den Bewohnern eines Grundstücks am „Eggenpfad“. Die dürfen anlässlich einer privaten Hochzeitsfeier am 8. November zündeln! Aber nicht hemmungslos! Die Stadt schreibt: "Das Feuerwerk muss zwischen 21 und 21 Uhr 30 Uhr abgebrannt werden und darf maximal zehn Minuten dauern. Kanonenschläge oder „pyrotechnische Gegenstände mit ähnlich scharfer Knallwirkung“ sind verboten." Und wenn es extrem trocken ist - also bei Waldbrandstufe 3 - erlischt die Erlaubnis automatisch. Dann heißt es wohl: Daumen drücken!

Weitere Meldungen