Polizei zieht Führerscheine in Lüdenscheid ein
Veröffentlicht: Sonntag, 03.03.2024 10:14
In Lüdenscheid hat die Polizei in der Nacht auf Samstag (03.03.) mehrere Autos und Führerscheine eingezogen.
Zeugen für Vorfall in Lüdenscheid gesucht
In der Nacht auf Samstag, den 03. März musste die Polizei mehreren Menschen ihre Führerscheine abnehmen. Vier Personen hatten sich mit ihren Fahrzeugen auf dem Parkplatz Nattenberg getroffen. Sie fuhren laut Polizei auf dem Parkplatz herum und beschleunigten mehrfach so stark, dass die Autos ihre Höchtgeschwindigkeit erreichten. Alle vier bekamen eine Strafanzeige wegen grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Fahren,um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Zeugen des Vorfalls sollen sich bei der Lüdenscheider Polizei melden.
Was heißt "Grob verkehrswidrig" und "rücksichtslos"?
"Grob Verkehrswidrig ist ein Verhalten, das sich objektiv als besonders schwerer Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift und die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt (BGHSt 5, 392) – eben ein besonders gefährliches Abweichen von dem pflichtgemäßen Verhalten eines Kraftfahrers (OLG Köln DAR 1992, 469) – z.B. Überholen bei außerordentlich schlechter Sicht (OLG Koblenz VRS 52, 39) oder viel zu schnelles Heranfahren an einen "Zebrastreifen" (OLG Düsseldorf VM 74, 37). Grob verkehrswidrig kann schließlich für sich genommen auch das Fahren mit weit übersetzter Geschwindigkeit sein (BVerfG, Beschl. v. 13.4.1999 – 2 BvR 577/99). [...] Rücksichtslosigkeit [...] ist ein Verhalten, das über den in jedem Verstoß liegenden Mangel an Rücksichtnahme weit hinausgeht. Es ist mehr als grobe Nachlässigkeit, nämlich Leichtsinn, Eigensucht und Gleichgültigkeit gegenüber anderen (BGH VRS 50, 342; BayObLG NZV 1993, 318; OLG Koblenz SVR 2016, 353)."
(Quelle: haufe.de) / AnS + RaK