
© Raphaela Kossinis / Radio MK
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„Wir können nicht oft genug betonen, dass der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerk erhebliche Gefahren birgt.“
Das sagt Polizeisprecher Marcel Dilling und appelliert, auf andere Rücksicht zu nehmen.
Anders als in den vergangenen beiden Jahren gibt es dieses Mal keine Verkaufs- oder Versammlungsverbote. Auch Böllerverbotszonen gibt es im Märkischen Kreis nicht. Es darf also unter bestimmten Auflagen geböllert werden.
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Die Auflagen
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- Das Böllern an Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und an feuergefährdeten Gebäuden ist verboten.
- Böllern ist nur zwischen 31.12., 0 Uhr, und 1.1., 24 Uhr, gestattet.
- Böller und Raketen dürfen nur Personen über 18 zünden (Klasse 2). Kinder dürfen nur Klasse 1-Feuerwerk nutzen (z.B. Knallerbsen oder Tischfeuerwerk).
- Nur Feuerwerk mit CE bzw. BAM Kennzeichnung ist zulässig. Der Verkauf ist nur zwischen dem 29.12. und 31.12. gestattet.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.
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Radio MK Frage der Woche
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Passend dazu wollten wir von euch wissen, wie ihr zum Thema "Feuerwerk an Silvester" steht. Sollte es verboten werden oder nicht? Das ist das Ergebnis der Abstimmung.
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Und auch auf Facebook und Instagram habt ihr uns eure Meinung zu unserer Frage der Woche gesagt.
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- Alle Silvester-Partys im Märkischen Kreis (Hier Klicken)
- Gestern (29.12.2022) hat der Verkauf von Böllern und Raketen begonnen (Hier klicken)
- Zwei Jungs werden Böller auf Seniorin (Hier klicken)
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