Polizei darf auf Corona-Fragebögen zugreifen
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.07.2020 16:11
Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse - all diese persönlichen Daten müssen wir bei einem Besuch im Restaurant, Café und Kino mittlerweile angeben.
Eigentlich, um im Fall einer positiven Corona-Infektion die Infektionskette nachverfolgen zu können und eine Ausbreitung zu verhindern. Jetzt greift aber auch die Polizei immer häufiger auf diese Daten zu - zur Strafverfolgung. Die Polizei im Märkischen Kreis sagt: Das geschieht aber nur in absoluten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Tötungsdelikten oder schweren Straftaten. Lars Martin, stellvertretender Geschäftsführer vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Westfalen sagt: Wir sehen das als hoch problematisch an:
Deshalb befüchtet der DEHOGA jetzt, dass noch mehr Menschen falsche Angaben zu ihrer Person machen, wenn sie wissen, dass die Polizei auf ihre Daten zugreifen darf.