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Erst mindestens zehnmal am Telefon und über den Notruf. Als die Polizisten bei ihm vorbeikamen auch persönlich aus dem Fenster im zweiten Stock.
Kurz danach startete der Mann seine zweite Welle von Anrufen auf der Wache. Für die Polizei der Anlass, sich einen Durchsuchungsbefehl bei der Staatsanwaltschaft und einen Schlüsseldienst zu besorgen - denn Beleidigungen und der Missbrauch des Notrufs sind Straftaten! Deshalb hat die Polizei sein Handy vorerst beschlagnahmt.
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