Plettenberger Kinderarzt hat Entscheidung Masernimpfpflicht erwartet

Die Masernimpfpflicht bleibt an in Kitas und Schulen in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Pflicht zur Impfung ist verfassungsgemäß. Das sagt ein Plettenberger Kinderarzt dazu.

Eine Person zieht eine Corona-Impfdosis auf
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Erst wenn 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind, können Masern ausgerottet werden. Das ist aber noch nicht erreicht, sagt Kinderarzt Michael Achenbach aus Plettenberg:

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Seit mehr als zwei Jahren dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch dann aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder bereits die Masern hatten. Vier Familien hatten gegen diese Impfpflicht geklagt. Das Gericht in Karlsruhe bestätigt jetzt aber die Impfpflicht. An Schulen wird kein Kind ausgeschlossen. Das geht wegen der Schulpflicht nicht. Die Erziehungsberechtigten drohen dann aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro.

Folgen von Masern

Doch Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Laut Kinderarzt Michael Achenbach kann die Erkrankung bei Säuglingen katastrophale Folgen haben:

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