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Schnee wird mit Schaufel geschüppt.
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Angesichts der für dieses Wochenende angekündigten Schneeschauer und kalten Tempertaturen erinnert die Stadt an die Straßenreinigungssatzung. So ist die Winterwartung der Gehwege - wie in anderen Städten auch - Sache der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Wollen Vermieter die Räum- und Streupflicht auf ihre Mieter übertragen, muss das ausdrücklich im Mietvertrag stehen. Doch auch dann müssen Vermieter darauf achten, dass tatsächlich vernünftig geräumt und gestreut wird.
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