Park-Abzocke in Lüdenscheid

In Lüdenscheid ärgern sich zahlreiche Autofahrer über den Bewirtschafter eines Supermarktparkplatzes an der Schützenstraße.

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Sie hatten Zahlungsaufforderungen für Falschparken auf dem Parkplatz zugeschickt bekommen - aber nach eigener Ansicht richtig geparkt. Gegen die Firma liegen inzwischen zahlreiche Strafanzeigen bei der Polizei vor. Diese prüfe jetzt, ob hier Betrugsversuche vorliegen könnten. Auch der Hessische Datenschutzbeauftragte ist eingeschaltet. Die Firma hat ihren Sitz im hessischen Maintal und ist bereits vor einem Jahr in Dietzenbach bei Offenbach in die Schlagzeilen geraten. Am Nachmittag hat der Lüdenscheider Bürgermeister mit Autofahrern am Parkplatz des Lüdenscheider Supermarktes gesprochen. Einzelheiten liegen uns dazu noch nicht vor.

Auf dem berüchtigten Supermarktparkplatz werden u.a. die Nummernschilder durch Kameras erfasst. ©
Auf dem berüchtigten Supermarktparkplatz werden u.a. die Nummernschilder durch Kameras erfasst.
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Parkrecht erklärt

Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale erklärt die Rechtslage beim Parken auf privaten Supermarktparkplätzen:

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Allerdings müssen diese Regeln für jeden Autofahrer schon beim Befahren des Parkplatzes jederzeit zweifelsfrei zu erkennen sein. Wer sich vom Parkplatzbetreiber ungerecht behandelt fühlt, kann sich gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Denn im Privatrecht muss im Zweifel der Parkplatz-Bewirtschaftende gerichtlich beweisen können, dass er im Recht ist. Im Zweifel bietet die Verbraucherzentrale Unterstützung in solchen Fällen.

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