Osterfeuer-Anmeldungen im Märkischen Kreis

Nicht mehr lange bis Ostern und bis zu den traditionellen Osterfeuern. Wir haben für euch die Informationen zu den Anmeldungen.

© Radio MK/Carola Bellebaum

Osterfeuer im Märkischen Kreis

Osterfeuer sind im Märkischen Kreis fest im örtlichen Brauchtum verankert und haben eine lange und bewahrenswerte Tradition. Osterfeuer sind genehmigungspflichtig. Osterfeuer dürfen nur im Zeitraum von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Feuer darf nicht vor 17 Uhr entzündet werden und muss bis 23 Uhr vollständig abgebrannt und gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden, die frei von Verpackungen und Anhaftungen sind. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass Mindestabstände, etwa zu Wäldern und Gebäuden, eingehalten werden.

Vorgaben für Osterfeuer

Es darf ausschließlich naturbelassenes und trockenes Holz verbrannt werden. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte und andere Brandbeschleuniger dürfen weder zur Ingangsetzung noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden. Die Höhe der Aufschichtung darf die in der Genehmigung der jeweiligen Stadt vorgegebene Höhe nicht überschreiten. Das Brennmaterial darf zum Schutz nistender Kleintiere erst kurz vor dem Anzünden zusammengetragen werden. Andernfalls ist es vor dem Abbrennen komplett umzuschichten.

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:


a) 100 m zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen;

b) 50 m zu bewohnten Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen etc.), Wäldern, Wallhecken, Feldgehölzen und zu Gebüschen;

c) 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen


Der Feuerbereich muss von einem 10 m breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Materialien ist. Bei starkem Wind darf kein Feuer unterhalten werden. Das Feuer ist von zwei Personen, von denen eine mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspersonen dürfen den Brennplatz erst verlassen, wenn das Feuer vollständig erloschen ist. Restglut ist so zu überdecken, dass auch bei aufkommendem Wind ein Funkenflug ausgeschlossen ist.


Werden neben dem eigentlichen Osterfeuer noch Gäste bewirtet müsst ihr in vielen Städten eine Extra-Genehmigung einholen.

Osterfeuer im Märkischen Kreis anmelden

Altena

In Altena meldet ihr euer Osterfeuer direkt beim Ordnungsamt an. Das solltet ihr bis maximal eine Woche vor Ostern machen, sonst kann keine zeitnahe Genehmigung mehr ausgestellt werden. Den Kontakt zum Ordnungsamt findet ihr hier.


Balve

Die Osterfeueranträge können schriftlich unter Angabe des genauen Verbrennungsortes, Zeitpunktes und Nennung einer für das Feuer verantwortlichen Person bis zum 5. April bei der Stadt Balve, Widukindplatz 1, 58802 Balve, gestellt werden. Das Formular findet ihr hier.


Halver

In Halver müsst ihr ein Osterfeuer bis kurz vor Ostern anmelden. Online ist es bis zum Montag vor Ostern (14.4) möglich, persönlich bis zum Mittwoch (16.4). Die Online-Anmeldung findet ihr hier. Die Gebühr beträgt 30 Euro.


Hemer

Für Osterfeuer in Hemer bietet die Stadt ein Online Formular an. Das findet ihr hier.


Herscheid

Osterfeuer in Herscheid müssen bis zum 31. März beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt angemeldet werden. Informationen zu Vorgaben der Stadt und einen Link zum Antragsformular findet ihr hier. Fragen beantwortet Angelika Schürmann unter Tel. 02357/909333


Iserlohn

In Iserlohn gilt die Anmeldefrist bis 31.März. Auf der Seite der Stadt findet ihr alle Informationen zum Osterfeuer. Wenn ihr ein Feuer anmelden wollt, müsst ihr eine Gebühr von 75 Euro zahlen. Die Anträge für Osterfeuer sind schriftlich bei der Stadt Iserlohn, Bereich Sicherheit und Ordnung, 58634 Iserlohn, einzureichen. Sie müssen genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens enthalten. Zudem ist eine verantwortliche Person zu benennen, die vor Ort angesprochen und telefonisch erreicht werden kann. Ansprechpartner für weitere Informationen ist Thomas Johannsen, Telefon 02371 217-1617.


Lüdenscheid

In Lüdenscheid fällt die Anmeldefrist für Osterfeuer auf den 22. März. Alle Infos der Stadt Lüdenscheid zu Osterfeuern findet ihr hier. Die Anmeldung des Osterfeuers muss spätestens am 22. März an das Ordnungsamt geschickt werden. Das ist sowohl auf dem Postweg (Fachdienst Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid) sowie per E-Mail an kod@luedenscheid.de möglich. Bei Nachfragen ist das Ordnungsamt außerdem telefonisch unter 02351/17-1100 zu erreichen.


Menden

In Menden ist eine Anmeldung bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Ein Osterfeuer anmelden ist über das Online-Formular möglich. Die Gebühr beträgt 20,00 €.


Neuenrade

Möchtet ihr ein Feuer in Neuenrade anmelden, so ist das Osterfeuer beim Ordnungsamt der Stadt Neuenrade, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade, anzuzeigen.


Plettenberg

Die Anmeldung eines Osterfeuers in Plettenberg kostet 30,50 Euro und sollte maximal 10 Tage vor dem Termin erfolgen. Die Infos, Kontakte und das Anmeldeformular findet ihr hier.

Bei Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken ist evtl. zusätzlich eine vorübergehende Gestattung gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz erforderlich. Bitte wendet euch diesbezüglich telefonisch an Frau Frauendorf (Tel. 923-160) oder Herrn Heuel (Tel. 923-158).


Schalksmühle

Die Anmeldung eines Osterfeuers muss maximal 2 Tage vor Karfreitag, also dem 16.April geschehen. Den Anmeldelink gibt es hier. Hier ist eine Anmeldung gebührenfrei.


Werdohl

Wollt ihr in Werdohl ein Osterfeuer anmelden, könnt ihr das hier tun. Ihr findet dort auch einen Kontakt für Fragen.

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