Osterfeuer-Anmeldung in Iserlohn
Veröffentlicht: Montag, 13.03.2023 09:41
Sie waren lange wegen Corona nicht möglich: Jetzt werden Osterfeuer wieder zahlreiche Menschen anlocken.
Doch zuvor gelten Auflagen - so weist beispielsweise die Stadt Iserlohn darauf hin, dass Osterfeuer genehmigungspflichtig sind. Eine Anmeldung beim Ordnungsamt ist bis zum 24. März möglich. Eine Genehmigung wird allerdings nur dann erteilt, wenn das Feuer von einer größeren Organisation oder einem Verein ausgerichtet wird und es nachweislich der Brauchtumspflege dient.
Auch gelten bestimmte Regeln für den Zeitraum, in dem das Osterfeuer lodern darf und auch die Art des Brennmaterials ist geregelt. Ebenso sind Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten.
Regeln für ein Osterfeuer
Osterfeuer dürfen nur von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, ist es nicht erlaubt, sie vor 17 Uhr zu entzünden und die Feuer müssen um 23 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle, wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden und die Menge sollte insgesamt zwanzig Kubikmeter nicht überschreiten. Das Material muss trocken sein und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Das Brennmaterial sollte möglichst großflächig gelagert werden, um das Einnisten von Kleintieren zu verhindern. Es besteht zudem die Pflicht, das Material vor dem Abbrennen umzuschichten. Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Daher sollten Grünabfälle in Privatgärten erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege, wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr, entsorgt werden. Weitere Tipps dazu gibt es bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz unter den Rufnummern 02371 217-2941 und -2942.
Anmeldung in Iserlohn
Die Anträge für Osterfeuer sind schriftlich bei der Stadt Iserlohn, Bereich Sicherheit und Ordnung, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, einzureichen. Sie müssen genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens enthalten. Zudem ist eine verantwortliche Person zu benennen, die vor Ort angesprochen und telefonisch erreicht werden kann. Die Gebühr für das Osterfeuer beträgt fünfzig Euro. Das Antragsformular kann als PDF-Datei HIER heruntergeladen werden. Ansprechpartner für weitere Informationen ist Thomas Johannsen, Telefon 02371 217-1617.
Anmeldung in Kierspe
In Kierspe sind die Osterfeuer beim Ordnungsamt bis spätestens zum 23.03. anzuzeigen. Anmeldungen werden unter der Telefonnummer 02359/661-133 Frau Cordula Weigel oder 02359/661-138 Herr Hendrik Kasper bzw. unter ordnungsamt@kierspe.de entgegengenommen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über die Homepage der Stadt Kierspe ein Online-Formular zur Anmeldung auszufüllen. Das Brauchtumsfeuer ist genehmigungs- und gebührenpflichtig (25,00 Euro) und darf erst nach erfolgter Genehmigung durch die Ordnungsbehörde abgebrannt werden.
Anmeldung in Menden
Die Anträge zur Anmeldung des Brauchtumsfeuers sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Menden, Team Sicherheit und Ordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, einzureichen. Die Gebühr beträgt 20,00 €. Ansprechpartner Herr M. Tekin
02373 903-1425
Anmeldung in Balve
Die Osterfeueranträge können schriftlich unter Angabe des genauen Verbrennungsortes, Zeitpunktes und Nennung einer für das Feuer verantwortlichen Person bis zum 25.03.2023 an das Umweltamt der Stadt Balve, Widukindplatz 1, 58802 Balve, gestellt werden. Die Formulare können im Internet unter www.balve.de – Rathaus und Politik/Rathaus-Service/ Formulare abgerufen werden.
Anmeldung in Halver
Osterfeuer sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Es müssen der Veranstaltungsort, - zeitpunkt und die aufsichtshabende Person gemeldet werden. Melden Sie Ihr Osterfeuer gleich online an.
Anmeldung in Hemer
Für die anmeldepflichtigen Osterfeuer gilt, dass sie öffentlich zugänglich sein müssen. Ansprechpartner: Herr Christian Herrmann
02372 551-172, c.herrmann@hemer.de
Anmeldung in Lüdenscheid
Das Osterfeuer ist der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierzu das entsprechende Anzeigeformular.
Ansprechpartner: Herr Ruffer
Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
E-Mail: fachdienst-ordnung@luedenscheid.de
Anmeldung in Meinerzhagen
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist der Stadt Meinerzhagen bis spätestens mittwochs vor Ostern unter Angabe von Verbrennungsort und –zeit anzuzeigen. Dabei ist ein verantwortlicher Ansprechpartner mit telefonischer Erreichbarkeit auch während der Veranstaltung zu benennen. Für das Gebiet der Stadt Meinerzhagen werden Anmeldungen von Osterfeuern unter den Telefonnummern 77-234 (Herr Decker) und 77-238 (Herr Bülow) entgegengenommen.
Anmeldung in Neuenrade
Vor ihrer Durchführung sind Osterfeuer beim Ordnungsamt der Stadt Neuenrade anzumelden – dieses Jahr spätestens bis zum 03.04.2023 bei Andrea Schäfer, Zimmer 23, per Tel. 02392-69341 oder per E-Mail an a.schaefer@neuenrade.de
Anmeldung in Plettenberg
Die Anzeige bzw. der Antrag auf Genehmigung gemäß "Ordnungsbehördlicher Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (OVO) hat mindestens 10 Tage vor der geplanten Durchführung des Osterfeuers bei der Stadt Plettenberg – FG Sicherheit, Ordnung, Brandschutz und Rettungswesen - schriftlich unter Verwendung des nachstehenden Formulars - zu erfolgen.
Anmeldung in Schalksmühle
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens zwei Tage vor Karfreitag vorliegen muss. Bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung sind folgende Daten zu nennen:
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungstag (Karsamstag oder Ostersonntag)
- verantwortliche Person während der Veranstaltung
Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.