NRW-Soforthilfe für Betriebe im MK

Lichtblick für mittelständische Kleinunternehmer, Selbständige und Firmen im Märkischen Kreis:

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Ab heute Mittag könnt ihr direkte Hilfe vom Land beantragen. Das NRW-Wirtschaftsministerium stellt alle wichtigen Informationen und Formulare dazu ins Internet. Das Land NRW stockt damit die Soforthilfen auf, die bereits vom Bund beschlossen wurden. So soll garantiert werden, dass auch kleinere Betriebe die Corona-Krise überstehen. Betroffene Betriebe können sich bei der Kreishandwerkerschaft und bei der Handwerkskammer Südwestfalen über das Soforthilfeprogramm informieren und dazu beraten lassen. Zuständig für die Auszahlung der Zuschüsse ist dann die Bezirksregierung. Die Anträge können bis zum 30. April gestellt werden.

Den Link zu den Formularen findet ihr hier. Die Handwerkskammer Südwestfalen steht euch bei Fragen heute (27.03.) bis 18 Uhr und Samstag bis 16 Uhr telefonisch unter 02931 - 877 420 zur Verfügung.

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