NGG will Mindestlohn bei Kurzarbeit

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert ein Mindest-Kurzarbeiter-Geld für die Gastro- und Ernährungsbranche im Märkischen Kreis.

Gingen im vergangen Jahr wieder leer aus: Viele Gastronomen leiden nach wie vor unter zurückgegangenen Erträgen.
© NGG

Damit soll verhindert werden, das betroffene Menschen - wie in der Corona-Pandemie - in Armut abrutschen. Um das zu verhindern, sei beim Kurzarbeitergeld eine Halte-Linie nach unten dringen notwendig, heißt es in einem Schreiben der Gewerkschaft. Deswegen muss nach Ansicht der Gewerkschaft ein Mindest-Kurzarbeitergeld auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns eingeführt werden.

Das Thema wird auch auf dem Gewerkschaftstag der NGG NRW am Wochenende (2./3.6.) auf der Tagesordnung stehen.


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